Spät auf Früh
Schließdienst am Freitag, Öffnen am Samstag: die 11 Stunden reichen oft nicht.
Die meisten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz passieren nicht absichtlich, sondern im Schichtplan: eine Spätschicht, danach eine Frühschicht, und die Ruhezeit ist weg. Hier die Regeln kompakt.
| Arbeitszeit am Tag | Mindestpause |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine Pflichtpause |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
| Arbeitszeit am Tag | Mindestpause |
|---|---|
| mehr als 4,5 bis 6 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 6 Stunden | 60 Minuten |
Vorsicht bei Schülerinnen und Schülern: Wer noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, wird nach § 2 Abs. 3 JArbSchG wie ein Kind behandelt. Dann sind ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern nur leichte Tätigkeiten bis zwei Stunden täglich erlaubt, nicht zwischen 18 und 8 Uhr (§ 5 Abs. 3); in den Ferien höchstens vier Wochen im Jahr nach den Jugendregeln (§ 5 Abs. 4).
Werktäglich gilt grundsätzlich 8 Stunden. Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Werktage sind Montag bis Samstag. Ein Referentenentwurf von 2026 sieht vor, die tägliche Grenze – zumindest für tarifgebundene Betriebe – durch eine wöchentliche zu ersetzen; bei Redaktionsschluss war das noch nicht beschlossen.
Nach Arbeitsende müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe folgen. Wer bis 22 Uhr im Laden steht, darf frühestens um 9 Uhr wieder anfangen. In Krankenhäusern und Pflege, Gaststätten und Beherbergung, Verkehrsbetrieben, Rundfunk sowie Landwirtschaft und Tierhaltung darf sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden – wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.
Schließdienst am Freitag, Öffnen am Samstag: die 11 Stunden reichen oft nicht.
Die 6,5-Stunden-Schicht ohne eingeplante Pause ist auf dem Papier schon ein Verstoß.
Andere Pausen, 12 statt 11 Stunden Freizeit, kein Einsatz nach 20 Uhr (mit Ausnahmen) – im Plan schnell übersehen.
Wochenpläne werden vor der Veröffentlichung auf Arbeitszeit-Befunde geprüft. Was auffällt, steht da, bevor das Team den Plan sieht – nicht erst bei der Kontrolle.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Stand: Oktober 2026.
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