Für wen es gemacht ist
Der gemeinsame Nenner ist nicht die Branche, sondern die Lage im Betrieb.
Für welche Betriebe ist OrgaIntakt gedacht?
Für Betriebe mit 5 bis 99 Mitarbeitenden, in denen in Schichten gearbeitet wird und nicht jeder am Schreibtisch sitzt: Metzgereien und Fleischereien, Hofläden und Direktvermarkter, Bäckereien, Gastronomie, Werkstätten und Pflegedienste.
Der gemeinsame Nenner ist nicht die Branche, sondern die Lage: Die Leitung steht selbst in der Produktion, die Belegschaft hat kein Firmen-E-Mail-Konto, und Absprachen laufen über Zuruf, Zettel und WhatsApp.
Wie lange dauert die Einrichtung?
Betrieb anlegen, Mitarbeiter eintragen, Startzettel ausdrucken, Team scannt einmal. Für die Zeiterfassung kommen das Bundesland und ein Zeitmodell dazu. Wer mittags anfängt, kann am Nachmittag stempeln lassen.
Eine Schulung ist nicht vorgesehen — die Mitarbeiter-App hat drei Knöpfe, und zu jedem Schritt gibt es ein kurzes Video.
Müssen meine Leute eine App installieren?
Nein. OrgaIntakt läuft im Browser und lässt sich als Symbol auf den Startbildschirm legen — kein App-Store, kein Google- oder Apple-Konto, keine E-Mail-Adresse für die Mitarbeiter.
Die Anmeldung läuft über einen persönlichen Start-Code, den die Leitung als Zettel ausdruckt oder als QR-Code zeigt. Passwörter gibt es im System nicht.
Was es kostet
Ein Preis pro Betrieb, nicht pro Kopf.
Preise pro Betrieb und Monat, netto
| Stufe | Mitarbeitende | Speicher | Preis |
|---|---|---|---|
| S | bis 9 | 5 GB | 29 € |
| M | 10 bis 24 | 10 GB | 49 € |
| L | 25 bis 49 | 20 GB | 69 € |
| XL | 50 bis 99 | 40 GB | 99 € |
| Sprachmodul | zubuchbar | — | +10 € |
Was kostet OrgaIntakt?
Ein Preis pro Betrieb und Monat, nicht pro Kopf: 29 € bis 9 Mitarbeitende, 49 € bis 24, 69 € bis 49, 99 € bis 99. Alle Preise netto.
Zeiterfassung, Schichtplanung, Aufgabenkette und Unterweisungen sind in jeder Stufe enthalten. Das Sprachmodul kostet 10 € im Monat zusätzlich. 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten; der Test endet von selbst.
Zeiterfassung und Arbeitsrecht
Was geprüft wird — und wo die Software aufhört.
Erfüllt die Zeiterfassung die gesetzlichen Anforderungen?
OrgaIntakt zeichnet Beginn, Ende und Pausen auf und prüft die Aufzeichnung gegen Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz — Pausen, Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit. Jeder Befund nennt die Norm, gegen die er verstößt.
Gesetzliche Feiertage kommen aus dem Bundesland der Arbeitsstätte, alle 16 Länder sind hinterlegt; Feiertage, die Gemeindesache sind, werden erfragt statt geraten.
Eine Aufzeichnung wird nie abgewiesen, sondern mit Befund angenommen — die Software ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung.
Ein Schichtplan wird vor der Veröffentlichung geprüft. Wer ihn trotz Verstoß veröffentlicht, muss das begründen; die Begründung bleibt nachvollziehbar.Wie kommen die Stunden zum Steuerberater?
Am Monatsende erzeugt OrgaIntakt eine Datei mit den Stunden je Person, Kategorie und Monat: Arbeitszeit in Stunden, Abwesenheit in Tagen, dazu die Lohnartnummern, die der Betrieb eingetragen hat. Fehlt eine Lohnart, steht die Zeile trotzdem im Export, mit Vermerk — sie wird nicht geraten.
Ein Eurobetrag steht nirgends darin: OrgaIntakt rechnet keine Löhne und bewertet keine Stunden. Versendet wird nur an die im Betrieb hinterlegte Lohnbüro-Adresse, und jeder Versand wird mit Prüfsumme protokolliert.
Eine geprüfte DATEV-Kompatibilität gibt es nicht. Das LODAS-Format ist als ungeprüft gekennzeichnet, solange es nicht an einem echten Import erprobt wurde.
Was passiert, wenn morgens jemand krank wird?
Der Mitarbeiter meldet sich in der App krank — Name und Zeitraum, ohne Grund und ohne Diagnose. Die Leitung wird benachrichtigt und sieht in einer Ansicht, was offen ist: Meldungen, Checklisten, Unterweisungen, Schichten.
Wer übernehmen könnte, steht mit seiner Wochenlast und dem Arbeitszeit-Befund daneben, bevor entschieden wird. Umverteilt wird nie automatisch: Die Entscheidung trifft der Mensch, der den Betrieb kennt.
Belegschaft, Betriebsrat, Datenschutz
Der Teil, an dem Software im Betrieb meistens scheitert.
Überwacht OrgaIntakt die Mitarbeiter?
Nein, und vier Dinge fehlen dafür mit Absicht:
- Keine Stoppuhr je Aufgabe. Es wird nicht gemessen, wie lange jemand für etwas braucht. Keine Durchschnittsdauer, kein Vergleich zwischen Personen.
- Keine Standortdaten. Wer die Stempel-Plausibilisierung einschaltet, bekommt vom Gerät ein Ja oder Nein — die Koordinaten verlassen das Handy nie.
- Kein Grund bei der Krankmeldung. Die Meldung trägt Name und Zeitraum. Ein Feld für den Grund existiert nicht.
- Der Mitbestimmungshinweis ist eingebaut. Zeiterfassung und Aufgabensteuerung laufen erst, wenn die Leitung ihn quittiert hat — getrennt für beide Bereiche.
Und der Mitbestimmungshinweis nach § 87 BetrVG ist eingebaut: Zeiterfassung und Aufgabensteuerung laufen erst, wenn die Leitung ihn quittiert hat, getrennt für beide Bereiche.
Brauche ich eine Betriebsvereinbarung?
Wenn ein Betriebsrat besteht: ja. Zeiterfassung ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, eine Aufgabensteuerung berührt zusätzlich Nr. 6 und Nr. 1.
OrgaIntakt weist beim Einrichten darauf hin und verlangt eine Kenntnisnahme, bevor die Funktionen laufen — getrennt für Zeiterfassung und Aufgaben, weil das eine das andere nicht mitabdeckt.
Das ersetzt keine Betriebsvereinbarung und keine Rechtsberatung. Es heißt nur: Wer eine braucht, findet hier keine Funktion vor, die er darin wieder einfangen müsste.
Funktioniert das auch, wenn das Team nicht gut Deutsch spricht?
Jeder Mitarbeiter stellt seine Sprache selbst ein; 16 Sprachen stehen zur Auswahl, darunter Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Bulgarisch, Kroatisch und Albanisch.
Mit dem zubuchbaren Sprachmodul (10 € im Monat) werden vorbereitete Inhalte — Unterweisungen, Betriebsinformationen, Anweisungen — in diese Sprachen übersetzt. Die Bedienoberfläche selbst bleibt deutsch.
Texte gehen dafür an Mistral AI in Frankreich, verarbeitet wird innerhalb der EU, und die Leitung schaltet das Modul ausdrücklich frei.
Wo liegen die Daten?
Auf Servern in Deutschland. Es werden keine Standortdaten der Mitarbeiter gespeichert, kein Geburtsdatum, kein Grund einer Krankmeldung und keine Diagnose. Die Daten der Betriebe sind in der Datenbank voneinander getrennt.
Arbeitszeitaufzeichnungen bleiben zwei Jahre erhalten, weil § 16 Abs. 2 ArbZG und § 17 Abs. 2 MiLoG das verlangen — nach einer Löschung der übrigen Personendaten liegen sie pseudonym vor.
Die Grenzen
Wer vergleicht, soll die Antwort hier finden und nicht erst nach dem Kauf.
Was kann OrgaIntakt ausdrücklich nicht?
Keine Lohnabrechnung und keine Zuschlagsberechnung — das ist erlaubnispflichtig. Keine geprüfte DATEV-Schnittstelle. Keine Personaleinsatzplanung mit Qualifikationsabgleich. Keinen Urlaubsübertrag aus dem Vorjahr, weil die Regel betrieblich verschieden ist und eine erfundene Zahl schlechter wäre als eine fehlende. Keine Kassen- oder Warenwirtschaft. Keine Zertifizierung im Hygiene-Modul: Es führt Prüfpunkte und Nachweise, ersetzt aber keine Abnahme durch eine Behörde oder Zertifizierungsstelle. Und keine Leistungskontrolle, siehe oben.
- Keine Lohnabrechnung und keine Zuschlagsberechnung — das ist erlaubnispflichtig.
- Keine geprüfte DATEV-Schnittstelle.
- Keine Personaleinsatzplanung mit Qualifikationsabgleich.
- Keinen Urlaubsübertrag aus dem Vorjahr — die Regel ist betrieblich verschieden, und eine erfundene Zahl wäre schlechter als eine fehlende.
- Keine Kassen- oder Warenwirtschaft.
- Keine Zertifizierung im Hygiene-Modul. Es führt Prüfpunkte und Nachweise, ersetzt aber keine Abnahme durch eine Behörde oder Zertifizierungsstelle.
- Keine Leistungskontrolle — siehe oben, und das ist keine fehlende Funktion, sondern eine Entscheidung.
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