Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software OrgaIntakt. Anbieter ist SVTS-Medien, Inhaber Sascha Siegfried, Am Katzenellbogen 11, 58644 Iserlohn.
Nur für Unternehmen. OrgaIntakt wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen verkauft — nicht an Verbraucher.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software OrgaIntakt zwischen SVTS-Medien, Inhaber Sascha Siegfried, Am Katzenellbogen 11, 58644 Iserlohn (nachfolgend Anbieter) und dem Kunden.
(2) Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Kunde gibt seine Bestellung ab, indem er Stufe und Abrechnungsweise wählt, die erforderlichen Angaben macht, die Unternehmereigenschaft bestätigt (§ 1 Abs. 2) und den Bestellvorgang abschließt. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters in Textform oder mit der Bereitstellung des Zugangs zustande.
(3) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden zusammen mit diesen Bedingungen in Textform zugesandt.
(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag nicht mit Verbrauchern geschlossen wird.
§ 3 Leistung
(1) Der Anbieter stellt OrgaIntakt als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktdokumentation in ihrer bei Vertragsschluss geltenden Fassung; diese wird dem Kunden zur Bestätigung vorgelegt und ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Der Anbieter darf die Leistung weiterentwickeln. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich einschränken, teilt er mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(3) Nicht geschuldet ist ein Erfolg hinsichtlich der Anerkennung erzeugter Nachweise durch Behörden, Berufsgenossenschaften oder Gerichte im Einzelfall. OrgaIntakt erzeugt Nachweise über durchgeführte Unterweisungen; es ersetzt die Unterweisung selbst nicht. Inhalt, Richtigkeit und Durchführung verantwortet der Kunde.
(4) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Bereitgestellte Muster und Vorlagen sind allgemeine Hilfestellungen ohne Prüfung des Einzelfalls.
§ 4 Preise
(1) Der Preis gilt pro Betrieb und Monat, gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten, die Unterweisungen erhalten:
| Stufe | Beschäftigte | Preis/Monat |
|---|---|---|
| S | bis 9 | 29 € |
| M | 10–24 | 49 € |
| L | 25–49 | 69 € |
| XL | 50–99 | 99 € |
(2) Das Premium-Modul kostet je Stufe zusätzlich 10 €/Monat. Es umfasst die Übersetzung mehrsprachiger Unterweisungen sowie den KI-Textvorschlag (Formulierungshilfe für Arbeitsanweisungen). Die Nutzung setzt die gesonderte Einwilligung der Betriebsleitung voraus (siehe Datenschutzerklärung).
(3) Ab 100 Beschäftigten erfolgt die Preisbildung auf Anfrage.
(4) Umsatzsteuer: Der Anbieter wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben. Entfällt diese Regelung, tritt zu den genannten Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; der Anbieter teilt dies mindestens vier Wochen vorher mit.
(5) Jahresangebot: Bei jährlicher Abrechnung zahlt der Kunde zehn Monatsbeträge und nutzt zwölf Monate.
(6) Es gibt keinen kostenlosen Tarif und keinen Gratiszeitraum.
(7) Wechsel der Stufe: Ist das Kontingent einer Stufe ausgeschöpft, lassen sich keine weiteren Zugänge aktivieren. Ein Wechsel in die nächste Stufe erfolgt nur nach Absprache und niemals automatisch.
§ 5 Zahlung und Verzug
(1) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig.
(2) Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Setzt der Anbieter einen Zahlungsdienstleister ein, wird die Zahlung über dessen Bezahlseite abgewickelt; die dort eingegebenen Zahlungsdaten erreichen die Systeme des Anbieters nicht. Der Anbieter teilt die Einführung eines Zahlungsdienstleisters mindestens vier Wochen vorher mit. Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist den Zugang sperren. Bereits erzeugte Nachweise bleiben erhalten und werden dem Kunden auf Anforderung als Export bereitgestellt.
(5) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs.
(2) Monatliche Abrechnung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar.
(3) Jährliche Abrechnung: Der Vertrag läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) und ist an info@orgaintakt.de zu richten. Der Anbieter bestätigt Zugang und Vertragsende in Textform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Preisänderung und Preisgarantie
(1) Hat der Anbieter eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum zugesagt, ändert er den Preis innerhalb dieses Zeitraums nicht.
(2) Außerhalb einer Preisgarantie kann der Anbieter Preise für künftige Abrechnungsperioden ändern. Er teilt dies mindestens acht Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen; kündigt er nicht, gilt der geänderte Preis. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin.
§ 8 Zusage zur Rückerstattung in den ersten 60 Tagen
(1) Stellt der Kunde innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsbeginn fest, dass er mit OrgaIntakt nicht arbeitet, erstattet der Anbieter auf Verlangen in Textform die für diesen Zeitraum gezahlte Vergütung. Der Vertrag endet zum Zugang des Verlangens.
(2) Diese Zusage ist eine freiwillige Leistung und keine Garantie im Rechtssinne (§§ 443, 639 BGB). Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(3) Bereits erzeugte Nachweise bleiben erhalten: Vor der Rückabwicklung stehen Datenexport und Nachweis-PDF zur Verfügung; nach Vertragsende gilt § 14.
(4) Die Zusage gilt einmalig je Kunde und nicht bei erneuter Buchung nach vorheriger Inanspruchnahme.
§ 9 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, sagt jedoch keine Verfügbarkeitsquote und keine Reaktionszeiten zu (kein SLA).
(2) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit an und legt sie nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung.
(3) Störungen der Internetverbindung des Kunden, seiner Endgeräte und der von ihm genutzten Netze fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.
§ 10 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde schließt vor der produktiven Nutzung den Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 13).
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten und Aktivierungscodes vertraulich und gibt Codes einzeln je Person aus.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) eingestellt werden — weder in Freitexten noch in Anhängen noch in den Einsatzbeschränkungen der Stammkarte. Dort ist einzutragen, was für den Einsatz gilt, nie warum.
(4) Der Kunde informiert seine Beschäftigten über den Einsatz der Software und klärt eine etwaige Beteiligung des Betriebsrats in eigener Verantwortung.
(5) Eigene Sicherung: Der Kunde lädt seinen Datenexport regelmäßig, mindestens monatlich, herunter und bewahrt ihn auf einem eigenen Datenträger auf. Der Anbieter erinnert daran in der Anwendung; erzwingen kann er es nicht.
(6) Der Kunde meldet ihm bekannt gewordene Sicherheitsprobleme unverzüglich an info@svts-medien.de.
§ 11 Inhalte des Kunden
(1) Der Kunde bleibt Inhaber aller von ihm hochgeladenen Inhalte (Dokumente, Unterweisungen, Fotos, Videos, Sprachnotizen). Er sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt und die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, auf den Betrieb der Plattform beschränktes Recht ein, die Inhalte ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes zu speichern, zu vervielfältigen und den berechtigten Nutzern des Mandanten anzuzeigen. Eine darüber hinausgehende Verwertung erfolgt nicht.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch seine Inhalte resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Untersagt sind rechtswidrige, rechteverletzende, schädliche oder gegen diese Bedingungen verstoßende Inhalte.
(5) Hinweise auf rechtsverletzende Inhalte nimmt der Anbieter unter info@svts-medien.de entgegen. Bei begründetem Hinweis ist er berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren oder zu entfernen; er informiert den betroffenen Kunden unverzüglich und nennt den Grund.
(6) Der Anbieter macht sich vom Kunden eingestellte Inhalte nicht zu eigen und haftet für diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Providerprivilegien.
§ 12 Melde- und Beschwerdekanal, Abgrenzung zum HinSchG
Der in OrgaIntakt enthaltene Melde- und Beschwerdekanal ist ein betriebliches Organisationswerkzeug. Er ersetzt keine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), ist dafür nicht ausgelegt und sichert insbesondere keine Vertraulichkeit der Identität meldender Personen im Sinne des § 8 HinSchG zu. Ob und wie der Kunde eine interne Meldestelle einzurichten hat, richtet sich allein nach seinen gesetzlichen Pflichten.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die Daten seiner Beschäftigten Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen; er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird vor der ersten Verarbeitung geschlossen.
(2) Für die Vertrags- und Rechnungsdaten des Kunden ist der Anbieter eigener Verantwortlicher; hierfür gilt die Datenschutzerklärung.
(3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Datenträger des eingesetzten Servers nicht verschlüsselt sind und welche Maßnahmen stattdessen greifen.
§ 14 Aufbewahrung, Löschung und Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit und 30 Tage nach Vertragsende exportieren.
(2) Danach löscht der Anbieter operative Personendaten und Medien innerhalb von 30 Tagen. Sicherungen laufen turnusmäßig aus; nach spätestens zwölf Monaten ist die Löschung auch dort vollständig.
(3) Die pseudonyme Nachweiskette kann als Beleg erhalten bleiben. Fristen und Begründungen regelt das Aufbewahrungs- und Löschkonzept, das dem Kunden als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt.
(4) Die Löschung wird auf Anforderung in Textform bestätigt.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 10 Abs. 5) eingetreten wäre.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — insbesondere Ausfälle von Vorleistern, Netzstörungen, behördliche Anordnungen — befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als einen Monat, können beide Seiten kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung wird anteilig erstattet.
§ 17 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen der Leistung erforderlich ist. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; widerspricht er, kann jede Seite zum Wirksamwerden kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Iserlohn.
(3) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.